Persönliche Beratung mit Herz
Unsere Beratungsbesuche
Pflegeberatungsbesuche nach §37.3 SGB XI
Wir sind für Sie da
Der Pflegeberatungsbesuch dient dazu, die Qualität der häuslichen Versorgung/ Pflege sicherzustellen, indem dem Pflegenden regelmäßige pflegefachliche und praktische Unterstützung und Hilfestellung gegeben wird.
Als anerkannte unabhängige Beratungsstelle bieten wir Ihnen Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI durch unsere examinierten Pflegefachkräfte an.
Als Pflegebedürftiger können Sie eigenverantwortlich im häuslichen Umfeld von Ihrer Familie oder Ihren Freunden anstatt durch einen Pflegedienst versorgt werden.
Beziehen Sie darüber hinaus Pflegegeld, ist der Beratungsbesuch nach §37.3 Pflegedienst durch eine anerkannte unabhängige Beratungsstelle oder einen zugelassenen Pflegedienst durch die Pflegekassen vorgeschrieben.
Unser Service für Sie
Sich im Gespräch ergebende Fragen können gezielt beantwortet werden und es können durch die Pflegefachkraft Anregungen und Vorschläge aufgezeigt werden, die dazu dienen die aktuelle Pflegesituation zu verbessern. Hierbei kann z.B. empfohlen werden den Pflegegrad erneut überprüfen zu lassen, oder sich optimierter Pflegetechniken zu bedienen.
Ebenso dient der Beratungsbesuch dazu, die Möglichkeiten ggf. empfohlener zusätzlicher Leistungen wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Unterstützung im Alltag, Wohnraumanpassung, Hilfs-/ Pflegehilfsmittel etc. aufzuzeigen.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad und ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend. Die Kosten hierfür werden durch die Pflegekassen übernommen.
Für Pflegegrad 1 und Empfänger von Pflegesachleistungen gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben, der Beratungsbesuch kann jedoch halbjährlich zur Qualitätssicherung abgerufen werden. Auch hier werden die Kosten durch die Pflegekassen übernommen.
Möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Oder haben Sie noch Fragen zur Inanspruchnahme und Inhalten von privaten oder verpflichtendenen Pflegeberatungsgesprächen nach §37.3 SGB XI?